Jane Doe Ventures GmbH
Jane Stays
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St. Ulrichsplatz 6, 1070 Wien, Österreich
E-Mail: welcome@janestays.com | Tel: +43 699 11304707
Website: www.boutiqueapartmentsvelden.at
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden “AGBH 2006”) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
“Beherberger”: ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. Jane Stays wird in diesen AGB als Beherberger bezeichnet.
“Gast”: ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel auch der Vertragspartner. Als Gäste gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienangehörige, Freunde usw.).
“Vertragspartner”: ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
“Konsument” und “Unternehmer”: sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 in der jeweils gültigen Fassung zu verstehen.
“Beherbergungsvertrag”: ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang während der bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Jane Stays verlangt jedoch keine Anzahlung.
3.3 Der Gesamtpreis der Beherbergung ist am Tag der Reservierung über das Zahlungssystem Stripe fällig.
3.4 Die Kosten der Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages (“Ankunftstag”) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmals vor 6:00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind.
5.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.2 Außerhalb des in § 5.1 genannten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis;
bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags.
6.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die üblichen Dienstleistungen.
6.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß Hausordnung auszuüben.
7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
7.2 Jane Stays akzeptiert als Zahlungsform ausschließlich Online-Zahlungen über das System “Stripe”.
7.3 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Beherberger für den von ihm oder dem Gast verursachten Schaden.
8.1 Wird der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nach dem vereinbarten Termin nachgekommen, ist Jane Stays berechtigt, die Zurverfügungstellung der Leistungen zu verweigern.
8.2 Jane Stays hat ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen.
9.1 Jane Stays ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
9.2 Nimmt Jane Stays die vereinbarten Leistungen nicht in diesem Umfang in Anspruch, ist der Vertragspartner dennoch zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, Jane Stays trifft grobes Verschulden.
10.1 Jane Stays haftet nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz.
10.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.3 Für eingebrachte Sachen haftet der Beherberger gemäß § 970 ff ABGB.
11.1 Das Mitbringen von Tieren ist in den Apartments nicht gestattet.
12.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes.
12.2 Gibt der Vertragspartner seinen Wunsch zur Verlängerung rechtzeitig bekannt und kann der Beherberger die Räume zur Verfügung stellen, so wird der Vertrag entsprechend verlängert.
13.1 Wenn der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, endet er mit Zeitablauf.
13.2 Reist der Gast vorzeitig ab, so ist Jane Stays berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
14.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich der Beherbergungsbetrieb befindet.
14.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
16.1 Rauchen ist in den Apartments nicht gestattet.
16.2 Kostenlose Parkmöglichkeiten sind vorhanden, im Rahmen der verfügbaren Plätze.
16.3 Zusätzliche Reinigungsleistungen können gegen Aufpreis gebucht werden.